Unsere Kanzleiphilosophie
Oberste Priorität hat für Rechtsanwalt Reinecke die absolute Verschwiegenheit.
Hinzu kommt der Grundsatz der vorurteilsfreien Interessenvertretung. Denn nur unter der Prämisse der Vorurteilsfreiheit, ist eine professionelle und loyale Strafverteidigung möglich.
Ferner ist es Kanzleiphilosophie, dass nur neue Mandate angenommen werden, wenn diese von Rechtsanwalt Reinecke selbst durchgehend betreut werden können. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass auch nach der Mandatierung eine personengebundene Bearbeitung sichergestellt bleibt.
Ferner werden alle übernommenen Mandate mit gleicher Priorität bearbeitet. Dies bedeutet, dass Rechtsanwalt Reinecke stets bereit ist, den vollen Einsatz zu erbringen.
Ein weiterer Kanzleigrundsatz ist, dass die moderne Strafverteidigung nicht mit einem rechtskräftigen Urteil endet. Im Falle einer Inhaftierung ist es das Selbstverständnis des Kanzleigründers, dass eine möglichst frühzeitige Haftentlassung anzustreben ist. Auch zur Erreichung dieses sekundären Verteidigungsziels, steht Ihnen mit Rechtsanwalt Reinecke ein weit überdurchschnittlich erfahrener Interessenvertreter zur Seite.
Parallel zum Strafverfahren bietet wir unseren Mandanten auch die Betreuung der oftmals im Zusammenhang stehenden Verfahren vor den Zivilgerichten an, so dass neben der strafrechtlichen Sanktion, auch die wirtschaftliche Existenz aus einer Hand geschützt und im Auge behalten wird.
Neben der strafrechtlichen Fallbearbeitung, ist auch eine engagierte menschliche Betreuung stets Teil unserer Strafverteidigung.
Nur unter strikter Beachtung dieser Grundsätze, kann das jeder erfolgreichen Strafverteidigung zugrundeliegende Vertrauen entstehen.