Strafverteidigung
Anhand folgender Stichworte soll verdeutlicht werden, an welchen Punkten es möglich ist -als Verteidiger- in einem Verfahren gestaltend einzugreifen.
Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht; Anwesenheit bei Vernehmungen des Beschuldigten, von Mitbeschuldigten, Zeugen und Sachverständigen; Anwesenheit bei Durchsuchungen- und Beschlagnahmemaßnahmen; Stellung eigener Beweisanträge im Ermittlungsverfahren; eigene Ermittlungen des Verteidigers; Erstellung einer Verteidigungs/Schutzschrift; Einstellungsanträge; Beschwerde gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen; Antrag auf Vernichtung angefertigter erkennungsdienstlicher Daten; Strafanzeigen; Haftbeschwerden; Teilnahme beim Vorführungstermin zur Verkündung eines Haftbefehls; Dienstaufsichtsbeschwerden und presserechtliche Begleitungen..
Hauptverfahren
Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens ( im Zwischenverfahren); ergänzende Akteneinsicht; Antrag auf Zuziehung eines Dolmetschers; Ablehnungsanträge wegen der Besorgnis der Befangenheit; Zuständigkeit- und Besetzungsrügen; Einstellungsanträge; Rügen einzelner Fragen; Beweisanträge…
Strafvollstreckung
Begleitung und Erstellung bei Halbstrafen– und Zweidrittelanträgen, Antragsbegeleitung nach §35-BtMG, Bearbeitung von Vollzugslockerungs- und Verlegungsanträgen, gegebenenfalls die Erstellung eines Wiederaufnahmeantrags.
Rechtsmittel
Einlegung von Berufung und Revision und deren Begründung.