Strafverteidigung

Strafverteidigung

Anhand folgender Stichworte soll verdeutlicht werden, an welchen Punkten es möglich ist -als Verteidiger- in einem Verfahren gestaltend einzugreifen.

Ermittlungsverfahren

Akteneinsicht; Anwesenheit bei Vernehmungen des Beschuldigten, von Mitbeschuldigten, Zeugen und Sachverständigen;  Anwesenheit bei Durchsuchungen- und Beschlagnahmemaßnahmen; Stellung eigener Beweisanträge im Ermittlungsverfahren; eigene Ermittlungen des Verteidigers; Erstellung einer Verteidigungs/SchutzschriftEinstellungsanträge; Beschwerde gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen; Antrag auf Vernichtung angefertigter erkennungsdienstlicher Daten; Strafanzeigen; Haftbeschwerden; Teilnahme beim Vorführungstermin zur Verkündung eines Haftbefehls; Dienstaufsichtsbeschwerden und presserechtliche Begleitungen..

Hauptverfahren

Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens ( im Zwischenverfahren); ergänzende Akteneinsicht; Antrag auf Zuziehung eines Dolmetschers; Ablehnungsanträge wegen der Besorgnis der Befangenheit; Zuständigkeit- und Besetzungsrügen; Einstellungsanträge; Rügen einzelner Fragen; Beweisanträge

Strafvollstreckung

Begleitung und Erstellung bei Halbstrafen– und Zweidrittelanträgen, Antragsbegeleitung nach §35-BtMG, Bearbeitung von Vollzugslockerungs- und Verlegungsanträgen, gegebenenfalls die Erstellung eines Wiederaufnahmeantrags.

Rechtsmittel

Einlegung von Berufung und Revision und deren Begründung.