Tötungsdelikte
a) Korrektur des Rücktrittshorizontz beim versuchten Tötungsdelikts Zur Korrektur des sogenannten „Rücktrittsshorizonts“ führt der BGH in seiner Entscheidung vom 08. Mai 2012 aus, dass wenn der Täter (zunächst) davon ausging, dass das Opfer an den ihm zugefügten lebensgefährlichen Verletzungen (zwei Stiche in die Herzregion) sterben werde, eine durch das Nachtatverhalten des Opfers veranlasste rechtswirksame Korrektur […]